Mit der Machbarkeitsstudie werden die künftigen Lösungen für die 300-Meter-Schiessanlagen im Kanton Nidwalden konkretisiert. Aufgrund der geltenden Vorgaben der Lärmschutzverordnung müssen sämtliche Anlagen bis Ende 2027 LSV-konform betrieben werden.

Keine der 300-Meter-Schiessanlagen im Kanton Nidwalden erfüllt heute die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV). Zwar wurden in der Vergangenheit kantonale Erleichterungen gewährt, doch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 zur Schiessanlage Hostetten in Oberdorf hiess eine entsprechende Einsprache teilweise gut. Da sämtliche Anlagen bis Ende 2027 die Vorgaben der LSV erfüllen müssen, ersuchten die elf Nidwaldner Gemeinden den Kanton im September 2023 um eine gemeinsame Lösung. Der Regierungsrat übertrug daraufhin die Gesamtprojektführung der Justiz- und Sicherheitsdirektion.

Nach der Planung in Phase I sowie der Datensammlung und Variantenprüfung in Phase II folgte am 27. August 2025 der Entscheid des Landrats zum Objektbericht. Darauf aufbauend wurde die Machbarkeitsstudie als Phase III des Projekts «Schiesswesen NW 2027+» in Auftrag gegeben.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Behörden zu schaffen. Gemeinsam mit dem Generalplaner Jörg & Kuster AG, Degersheim, sowie unter Einbezug weiterer Fachspezialisten und sämtlicher Nutzerbeteiligten wurden die in Phase II ermittelten Varianten, bestehend aus insgesamt sechs Schiessanlagen, auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft und weiterentwickelt.

Die daraus entstandenen Varianten wurden anhand definierter Kriterien systematisch bewertet. Im Fokus standen insbesondere eine belastbare Kostenabschätzung, die Erfassung und Beurteilung relevanter Chancen und Risiken sowie die Aufzeichnung des weiteren Vorgehens und der damit verbundenen absehbaren Kostenfolgen. Auf dieser Grundlage soll eine Empfehlung für ein bis zwei Varianten abgegeben werden, welche anschliessend als Basis für den Entscheid über die weitere Projektierung und den dafür erforderlichen Projektierungskredit dienen.

Eckdaten

Bauherrschaft Regierungsrat / Justiz- und Sicherheitsdirektion
Architektur ARGE: Egloff Wörwag Architects AG / Jörg und Kuster AG
Ort Nidwalden
Nutzung Raumschiessanlage
Status Machbarkeitsstudie
Bearbeitungszeitraum 2026

Charakteristik

Beihilfe bei der Auswertung und Empfehlung Koordination der Planung und Fachplanung Machbarkeitsstudie

Pläne

Grundriss
Querschnitt

Pläne

Grundriss Untergeschoss
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Schnitt

Pläne

Kataster
Erdgeschoss

Im Rahmen der Arealentwicklung Weierweid wird die heutige Schiessanlage der Feldschützengesellschaft St. Gallen in eine unterirdische Anlage verlagert. Die bestehende Anlage am westlichen Rand von St. Georgen verursacht heute Schiesslärm im angrenzenden Wohnquartier. Mit der Verlagerung entsteht die Möglichkeit, das Areal neu zu denken und einer zeitgemässen Nutzung, insbesondere für Wohnraum, zuzuführen.

Die unterirdische Anlage schafft die Voraussetzung dafür, dass sich die Weierweid oberirdisch zu einem neuen und lebendigen Quartier entwickeln kann. Insbesondere die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum steht dabei im Vordergrund. Die neue Situation ermöglicht es, Freiräume, Gebäude und Erschliessungen neu zu denken und das Areal stärker mit seiner Umgebung zu verknüpfen. Gleichzeitig bleibt die Nutzung durch die Feldschützengesellschaft langfristig erhalten und wird in eine neue, zeitgemässe Struktur überführt.

Ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung ist der sensible Umgang mit dem Bestehenden. Das historische Schützenhaus bleibt erhalten und wird künftig Teil des neuen Quartiers. Damit wird die Geschichte des Ortes nicht verdrängt, sondern in die zukünftige Entwicklung integriert. Die Weierweid verbindet so Vergangenheit und Zukunft: Die traditionelle Nutzung der Schützen wird weitergeführt, während oberirdisch ein neuer Ort mit hoher Aufenthalts- und Wohnqualität entstehen kann.

Eckdaten

Bauherrschaft Mettler Entwickelt AG
Architektur ARGE: Egloff Wörwag Architects AG / Jörg und Kuster AG
Ort St.Georgen SG
Nutzung Raumschiessanlage
Status Vorprojekt
Bearbeitungszeitraum 2026 –

Charakteristik

Unterirdische Raumschiessanlage Sondernutzungsplan

Pläne