Schiessanlage · Nidwalden · 2026

Schiessanlage Nidwalden

Mit der Machbarkeitsstudie werden die künftigen Lösungen für die 300-Meter-Schiessanlagen im Kanton Nidwalden konkretisiert. Aufgrund der geltenden Vorgaben der Lärmschutzverordnung müssen sämtliche Anlagen bis Ende 2027 LSV-konform betrieben werden.

Keine der 300-Meter-Schiessanlagen im Kanton Nidwalden erfüllt heute die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV). Zwar wurden in der Vergangenheit kantonale Erleichterungen gewährt, doch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 zur Schiessanlage Hostetten in Oberdorf hiess eine entsprechende Einsprache teilweise gut. Da sämtliche Anlagen bis Ende 2027 die Vorgaben der LSV erfüllen müssen, ersuchten die elf Nidwaldner Gemeinden den Kanton im September 2023 um eine gemeinsame Lösung. Der Regierungsrat übertrug daraufhin die Gesamtprojektführung der Justiz- und Sicherheitsdirektion.

Nach der Planung in Phase I sowie der Datensammlung und Variantenprüfung in Phase II folgte am 27. August 2025 der Entscheid des Landrats zum Objektbericht. Darauf aufbauend wurde die Machbarkeitsstudie als Phase III des Projekts «Schiesswesen NW 2027+» in Auftrag gegeben.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Behörden zu schaffen. Gemeinsam mit dem Generalplaner Jörg & Kuster AG, Degersheim, sowie unter Einbezug weiterer Fachspezialisten und sämtlicher Nutzerbeteiligten wurden die in Phase II ermittelten Varianten, bestehend aus insgesamt sechs Schiessanlagen, auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft und weiterentwickelt.

Die daraus entstandenen Varianten wurden anhand definierter Kriterien systematisch bewertet. Im Fokus standen insbesondere eine belastbare Kostenabschätzung, die Erfassung und Beurteilung relevanter Chancen und Risiken sowie die Aufzeichnung des weiteren Vorgehens und der damit verbundenen absehbaren Kostenfolgen. Auf dieser Grundlage soll eine Empfehlung für ein bis zwei Varianten abgegeben werden, welche anschliessend als Basis für den Entscheid über die weitere Projektierung und den dafür erforderlichen Projektierungskredit dienen.

Eckdaten

Bauherrschaft Regierungsrat / Justiz- und Sicherheitsdirektion
Architektur ARGE: Egloff Wörwag Architects AG / Jörg und Kuster AG
Ort Nidwalden
Nutzung Raumschiessanlage
Status Machbarkeitsstudie
Bearbeitungszeitraum 2026

Charakteristik

Beihilfe bei der Auswertung und Empfehlung Koordination der Planung und Fachplanung Machbarkeitsstudie

Pläne

Grundriss
Querschnitt

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Grundriss Untergeschoss
Grundriss Erdgeschoss
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Schnitt

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